Wir sind offen für die Unterstützung von Institutionen oder Vereinen mit Sitz oder Aktivitäten in unserem Versorgungsgebiet.
Unsere Grundsätze
- Alle Aktivitäten sollen grundsätzlich im direkten Versorgungsgebiet der KFN AG stattfinden.
- Zur Wahrung der politischen Neutralität des Unternehmens werden politische Aktivitäten nicht unterstützt.
- Die KFN AG legt grossen Wert auf eine Gleichbehandlung ähnlich gelagerter Anträge.
- Die Anträge müssen schriftlich erfolgen.

Beiträge
Das Sponsoring der KFN AG zielt auf eine breite Unterstützung der Nidwaldner Vereine und Institutionen, sieht jedoch von einem Vereinsbeitritt ab.
Wer wird unterstützt?
Wir unterstützen Vereine und Institutionen, welche ihren Sitz im direkten Versorgungsgebiet der KFN AG haben. Dabei legen wir grossen Wert auf eine Gleichbehandlung ähnlich gelagerter Anträge.
Werbemittel / Werbeträger
Die KFN AG schaltet vorzugsweise Inserate in Programmheften, Festführern und dergleichen oder tritt mittels Bandenwerbung am Austragungsort in Erscheinung.
Fehlende Werbeplattform
Wo keine Plattform für Werbezwecke gegeben wird, leistet die KFN AG höchstens einen symbolischen Zustupf im Umfang von maximal CHF 100.-.
Werbeauftritt
Wo sinnvoll, kann die KFN AG gemeinsam mit dem Mutterhaus, dem Kantonalen Elektrizitätswerk Nidwalden, auftreten.
Gesuchstellung
Beitragsgesuche müssen immer schriftlich eingereicht werden. Wir legen Wert darauf, gute Kontakte zu den Gesuchstellern zu pflegen. Unpersönliche E-Mails oder nicht unterzeichnete Anfragen per Brief (Massensendungen) werden nicht unterstützt.
Gesuchstellung: Adressierung
Gesuche sind an folgende Adresse zu richten: KFN AG, Kommunikation, Wilgasse 3, Oberdorf, Postfach, 6371 Stans
KFN-Logo zum Download
Haben Sie Fragen zum Sponsoring?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

